KONUS
Hier finden Sie:
- Infos für Gastgeber
- KONUS-Flyer, auch in Fremdsprachen
- §§ 23 und 24 Meldegesetz Baden-Württemberg
Infos zu KONUS auch auf den Seiten der Schwarzwald Tourismus GmbH
Sie sind als Gastgeber in der Verantwortung und haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Gäste eine gültige KONUS-Gästekarte haben.
- Beachten Sie die Vorgaben zum Ausfülenn
- Insbesondere muss die Gästekarte mit einem Betriebsstempel versehen sein
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gäste die beigefügten aktuellen KONUS-Nutzungsbedingungen erhalten.
Zur Vervollständigung der Info der STG zu den Änderungen im Meldegesetz sind die relevanten §§ 23 und 24 in der ab 1.1.2014 gültigen Fassung angefügt.
Auszug Meldegesetz
§§ 23 und 24 des Meldegesetzes Baden-Württemberg in der ab 1.1.2014 gültigen Fassung. Ab 1. November 2015 gilt das neue » Bundesmeldegesetz.!!!
Meldegesetz_aktuell_2014.pdf 702,95 kB